Rechtsprechung
OLG Köln, 28.03.2008 - 19 U 102/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sonderrechtsfähigkeit von Fischereirechten nach Zusammenführung des Eigentums an einem Wassergrundstück und einem bestehenden Fischereirecht
- Judicialis
BGB § 1004; ; BGB § ... 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; BGB §§ 1018 ff.; ; BGB §§ 1090 ff.; ; PrFischG § 11 Abs. 1; ; PrFischG § 18 Satz 1; ; PrFischG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; PrFischG § 23; ; PrFischG § 24
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sonderrechtsfähigkeit von Fischereirechten nach Zusammenführung des Eigentums an einem Wassergrundstück und einem bestehenden Fischereirecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.06.2007 - 32 O 102/05
- OLG Köln, 28.03.2008 - 19 U 102/07
- BGH, 11.12.2008 - III ZR 101/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02
Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2008 - 19 U 102/07
Dabei kann das Erfordernis der Betriebsbezogenheit sinnvoll nur dahin verstanden werden, dass der Eingreifende solche Verhaltenspflichten verletzt haben muss, die ihm im Hinblick auf das besondere Schutzbedürfnis des Gewerbebetriebs oblagen (BGH, Urteil vom 18.11.2003, - VI ZR 385/02 -, NJW 2004, S.356) und ein unmittelbarer Eingriff gegen den Betrieb als solchen erfolgt ist, von dem nicht auszugehen ist, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf aufgrund eines schädigenden Ereignisses kommt, das in keinerlei Beziehung zu dem Betrieb steht, mag dadurch auch eine für das Funktionieren des Betriebs maßgebliche Person oder Sache betroffen sein (BGH, Beschluss vom 10.12.2002, - VI ZR 171/02 -, NJW 2003, S.1040). - BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02
Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2008 - 19 U 102/07
Dabei kann das Erfordernis der Betriebsbezogenheit sinnvoll nur dahin verstanden werden, dass der Eingreifende solche Verhaltenspflichten verletzt haben muss, die ihm im Hinblick auf das besondere Schutzbedürfnis des Gewerbebetriebs oblagen (BGH, Urteil vom 18.11.2003, - VI ZR 385/02 -, NJW 2004, S.356) und ein unmittelbarer Eingriff gegen den Betrieb als solchen erfolgt ist, von dem nicht auszugehen ist, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf aufgrund eines schädigenden Ereignisses kommt, das in keinerlei Beziehung zu dem Betrieb steht, mag dadurch auch eine für das Funktionieren des Betriebs maßgebliche Person oder Sache betroffen sein (BGH, Beschluss vom 10.12.2002, - VI ZR 171/02 -, NJW 2003, S.1040). - BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92
Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2008 - 19 U 102/07
Die ordentlichen Gerichte haben grundsätzlich die Existenz und den Inhalt eines Verwaltungsakts, der nicht nichtig ist, zu beachten, solange er nicht von Amts wegen oder auf Rechtsbehelfe hin in den dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (BGH, Urteil vom 26.02.1993, - V ZR 74/92 -, NJW 1993, S.1581 m.w.N.).
- BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97
Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung …
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2008 - 19 U 102/07
Er ist als staatlicher Hoheitsakt mit dem von ihm in Anspruch genommenen Inhalt von allen rechtsanwendenden Stellen - also auch den Gerichten - zu beachten, sobald er existent geworden ist, wofür ausreicht, dass der Bescheid den Innenbereich der Verwaltung verlassen hat (BGH, Urteil vom 19.06.1998, - V ZR 43/97 -, NJW 1998, S.3055). - BGH, 15.03.2001 - III ZR 154/00
Unterlassungsanspruch gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2008 - 19 U 102/07
Für das Fischereirecht wird der Status als absolutes Recht bejaht, weil mit diesem ein ausschließliches Aneignungsrecht verbunden ist (BGH, Urteil vom 15.03.2001 , - III ZR 154/00 -, BGHZ 147, S.125 m.w.N.). - BGH, 07.10.1964 - V ZR 116/62
Auszug aus OLG Köln, 28.03.2008 - 19 U 102/07
Der in § 24 PrFischG aufgenommene Grundsatz galt nämlich auch dann, wenn die Vereinigung von Eigentum und Fischereirecht schon beim Inkrafttreten des PrFischG bestanden hatte (BGH, Urteil vom 07.10.1964, - V ZR 116/62 -, MDR 1964, S.998).
- BGH, 11.12.2008 - III ZR 101/08
Anwendungsbereich des § 23 PrFischG
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 28. März 2008 - 19 U 102/07 - wird zurückgewiesen.